Hinweis: Neue Pflichtangabe im Impressum
Sie als Unternehmer sollen so gut es geht vor Abmahnungen geschützt sein. Das ist zumindest unser Anliegen als Online Marketing Agentur. Auf zwei Tatsachen möchten wir Sie als Newsleser aufmerksam machen.
Neue Pflichtangabe im Impressum
Es gibt eine neue Pflichtangabe im Impressum. Seit Anfang des Jahres müssen Websites einen Hinweis auf eine Schlichtungsstelle führen. Fehlt dieser Hinweis, besteht die Möglichkeit, abgemahnt zu werden.
Der aer Rechtsanwalt Jürgen Deutschbein hat dazu eine Empfehlung geschrieben und freundlicherweise Aktiv-Online zur Verfügung gestellt. Darin ist der im Impressum zu führende Wortlaut genau formuliert. Lesen Sie hier. Der letzte Halbsatz (“die Plattform wird ab dem 15.2.2016 den Betrieb aufnehmen”) kann weggelassen werden.
Cookie Hinweis
Viele Website haben bereits einen Hinweis auf die Verwendung von Cookies auf der Startseite eingebaut.
Muss der Benutzer aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen? Darüber streiten sich die Geister. In vielen europäischen Ländern ist eine EU Verordnung aus 2011 detailliert in nationales Recht umgewandelt worden. Dabei wurde nicht versäumt, genau zu definieren, wie die Verwendung von Cookies erfolgen soll. In Deutschland gibt es eine solche genaue Definition derzeit leider nicht. Deswegen gibt es verschiedene Lösungen. Fakt ist, dass der Nutzer gem. §13 Telemediengesetz zu unterrichten ist. Aktiv-Online berät Sie gerne bei Umsetzung des Cookie Hinweises, um das Potenzial von Abmahnungen zu verringern.
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