Stichprobe: 75 % der Reiseveranstalter-Webseiten bereits gesetzeskonform!
Vor genau vier Wochen, am 1. August 2012, wurde das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geändert.Das Aktiv-Reise.Netz berichtete, dass unter anderem die Beschriftung von Schaltflächen mit den Texten „jetzt bestellen“ oder „buchen“ so zu ändern sind, dass das Wort „zahlungspflichtig“ oder „kostenpflichtig“ enthalten ist. Andersfalls drohen Abmahnungen.
Gespannt welches Wort den Vorzug bekommt, führte das Aktiv-Reise.Netz eine Stichprobe durch. Dabei wurden auf 38 Reiseveranstalter-Webseiten die Buchungsprozesse untersucht. Das Ergebnis:
Über 50 Prozent der Reisen von klein- und mittelständischen Reiseveranstaltern sind nicht direkt buchbar. 46 Prozent verfügen über eine Anfrageformular welches eine E-Mail auslöst oder über ein PDF zum Ausdrucken. Auf 7 Prozent der Webseiten werden auch in 2012 keine Anfragemöglichkeiten zu den Reiseangeboten bereitgestellt. Alle drei Arten des Buchungsprozesses sind von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen, weil der Vertrag zwischen Endkunde und Reiseveranstalter nicht via Webseite sondern später per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon zustande kommt.
25 Prozent der Buchungsbutton auf Reiseveranstalter-Webseiten fehlt noch der entsprechende gesetzeskonforme Button-Text. Auf 22 Prozent der Webseiten wurde ein den neuen Bestimmungen entsprechender Button bereits umgesetzt. Die Begriffe “kostenpflichtig” oder “zahlungspflichtig” werden dabei ähnlich oft verwendet.
Bei der Untersuchung kam auch ans Tageslicht, dass die Webseiten von Aktiv-Reise.Netz Kunden häufiger dem aktuellen Recht entsprechen. Das freut uns! Trotzdem empfehlen wir nochmal, die aktuell rechtliche Situation mit der Darstellung des Buchungsprozesses auf der Webseite zu vergleichen. Wer lediglich die Möglichkeit der Anfrage zur Verfügung stellt, ist von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen und fein raus.
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